Landrat Pusch: "Finger weg von unserem Rettungsdienst und unseren Krankenhäusern"

Die NRW-Kreise lehnen die bisherigen Vorschläge des Bundes zur Reform des Rettungsdienstes entschieden ab. „Finger weg von unserem Rettungsdienst und unseren Krankenhäusern! Eine weitere Ausdünnung von Strukturen im ländlichen Raum gefährdet die Versorgungssicherheit der Bevölkerung“, sagt Landrat Stephan Pusch in seiner Funktion als Erster Vizepräsident im Präsidium des Landkreistags NRW während der NRW-Landrätekonferenz in Berlin. Die Vorschläge des Bundes gefährden nach Einschätzung der NRW-Landräte die Notfallversorgung insbesondere in ländlichen Regionen wie dem Kreis Heinsberg.

Dass die Bundesregierung nun auch auf ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren mit Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände verzichten möchte, sei nicht akzeptabel, hieß es während der NRW-Landrätekonferenz am 27. und 28. Juni 2024 in der Bundeshauptstadt. „Der Rettungsdienst ist elementarer Bestandteil der kommunal getragenen Gefahrenabwehr für unsere Bürgerinnen und Bürger. Polizei, Rettungsdienst und Katastrophenschutz arbeiten vor Ort Hand in Hand und decken gemeinsam alle Gefahrenlagen ab“, erklärte der Präsident des Landkreistags NRW, Dr. Olaf Gericke (Kreis Warendorf).

Dass nun die Bundesregierung entgegen der ursprünglichen Absicht nur ein verkürztes Gesetzgebungsverfahren über Fraktionsänderungsanträge im laufenden Verfahren plane, kritisierte der Vorstand des LKT NRW scharf. „Der Rettungsdienst wird von den Kommunen getragen. Länder und Kommunen müssen daher bei einer Reform des Rettungsdienstes zwingend eingebunden werden. Dass sich der Bundesgesundheitsminister nun nicht im Rahmen eines ‚normalen‘ Gesetzgebungsverfahrens mit unserer berechtigten Kritik auseinandersetzen will, ist nicht akzeptabel“, betonte Gericke. Dass die NRW-Kreise Einwände zu den geplanten Vorschlägen zur Reform des Rettungsdienstes hätten, sei in Berlin durchaus bekannt.

Große Sorgen bereiten den NRW-Landräten vor allem die geplanten Änderungen bei der Finanzierung der Notfallversorgung und die angestrebte Einbeziehung in das SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung): „Notfallversorgung und Rettungsdienst gehören zu den Aufgaben der Gefahrenabwehr. Da es um den Schutz von Leben und Gesundheit geht, können wir uns nicht wie eine Einrichtung der deutschen Sozialversicherung nach Kriterien der Beitragsstabilität und Wirtschaftlichkeit richten. Der Rettungsdienst rettet Menschen zudem unabhängig von ihrem sozialversicherungsrechtlichen Status.“ Durch das Vorhaben der Bundesregierung drohe eine strukturelle Unterfinanzierung des Rettungsdienstes – wie aktuell bei den Krankenhäusern.

Die Debatte um die Finanzierung gehe zudem an dem eigentlichen Problem vorbei: „Die Ursachen für die Kostensteigerungen im Rettungsdienst sind vor allem dem geänderten Verhalten der Bevölkerung, dem demografischen Wandel und abnehmender Selbsthilfefähigkeit geschuldet“, stellte Gericke klar. Hinzu komme, dass in manchen ländlichen Regionen der Haus- und Fachärztemangel bereits jetzt schon deutlich spürbar sei. Neben der Aufklärung zur Steigerung der eigenen Gesundheitsresilienz in der Bevölkerung sei es entscheidend, die aktuelle flächendeckende medizinische Versorgung für die Bevölkerung zu erhalten.

Landrat Stephan Pusch (l.) sprach sich bei der NRW-Landrätekonferenz am 27. und 28. Juni 2024 in Berlin gegen die Refompläne des Bundes für den Rettungsdienst aus. Foto: LKT NRW
Landrat Stephan Pusch (l.) sprach sich bei der NRW-Landrätekonferenz am 27. und 28. Juni 2024 in Berlin gegen die Refompläne des Bundes für den Rettungsdienst aus. Foto: LKT NRW

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