Neue Öffnungszeiten und Terminvergabe in der Ausländerbehörde

In der Ausländerbehörde des Kreises Heinsberg gelten ab dem 1. Mai 2025 folgende neue Öffnungszeiten und Änderungen bei der Terminvergabe:

1. Änderung der Öffnungszeiten sowie Einrichtung von Telefonzeiten:

Ab dem 1. Mai 2025 ist die Ausländerbehörde für die untengenannten Dienstleistungen wie folgt geöffnet:

montags, dienstags und freitags: 8.30 bis 11.30 Uhr
donnerstags: 8.30 bis 11.30 Uhr und 14 bis 17 Uhr
mittwochs: geschlossen

Zudem wird die telefonische Erreichbarkeit der Ausländerbehörde zu folgenden Zeiten sichergestellt:

montags und dienstags: 9 bis 10.30 Uhr und 14 bis 15 Uhr
donnerstags und freitags: 9 bis 10.30 Uhr

Bereich Asyl/Gestattung: 02452 13-3270
Bereich Allgemeines Aufenthaltsrecht: 02452 13-3280
Bereich Duldung: 02452 13-3290

Die Möglichkeit der terminlosen Vorsprache am Dienstag (Ticketausgabe für Adressänderungen, Übertragungen, Duldungsangelegenheiten) entfällt somit ab dem
1. Mai 2025, und es gelten die nachfolgenden Regelungen.

2. Änderungen bei der Terminvergabe

Die Ausländerbehörde des Kreises Heinsberg macht darauf aufmerksam, dass die Terminvergabe umstrukturiert wird. Die Möglichkeit der selbständigen Buchung eines Termins besteht nur eingeschränkt im Rahmen des noch verfügbaren Kontingentes. Es werden keine neuen Termine mehr freigeschaltet. Zukünftig wird keine Terminbuchung mehr möglich bzw. erforderlich sein.

Ab sofort sind sämtliche Anliegen formlos schriftlich oder per E-Mail an abh@kreis-heinsberg.de mitzuteilen, das heißt, es müssen sämtliche Anträge schriftlich per Post oder per E-Mail oder über das Serviceportal gestellt werden. Ein Antragsvordruck sowie Informationen zu den erforderlichen Unterlagen sind auf dem Serviceportal des Kreises Heinsberg (https://service.kreis-heinsberg.de) hinterlegt. Eine persönliche Vorsprache ist hierfür zunächst nicht erforderlich. Ein Termin zur persönlichen Vorsprache wird im Bedarfsfall durch die Mitarbeitenden der Ausländerbehörde vergeben und mitgeteilt.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit während der genannten Öffnungszeiten für folgende Anliegen ohne Termin vorzusprechen:

  • Einreichung von Unterlagen/Dokumenten
  • Adressänderungen
  • Übertragungen von Niederlassungserlaubnissen
  • Verlängerungen von Fiktionsbescheinigungen
  • Sämtliche Duldungs- und Gestattungsangelegenheiten; ausgenommen ist die Beantragung von Aufenthaltstiteln

Eine kurzfristige Bearbeitung der Anliegen wird im Einzelfall geprüft, gegebenenfalls wird ein Folgetermin vergeben.

Für alle anderen Anliegen ist eine schriftliche oder telefonische Kontaktaufnahme erforderlich.

3. Digitale Lichtbilder ab dem 1. Mai 2025

Die Ausländerbehörde des Kreises Heinsberg weist darauf hin, dass gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente (zum Beispiel Aufenthaltstitel) genutzt werden dürfen.

Die Lichtbilderfassung muss entweder mittels Lichtbilderfassungsgeräten in den Räumen der Ausländerbehörde gegen eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro oder durch explizit dafür zugelassene private Fotodienstleister erfolgen, die das Lichtbild digital der Ausländerbehörde zur Verfügung stellen müssen. Mitgebrachte Lichtbilder (Papierform) dürfen ab dem 1. Mai 2025 nicht mehr verwendet werden.

Mitgebrachte Paperfotos dürfen ab dem 1. Mai 2025 nicht mehr verwendet werden. Foto: iStock/simarik
Mitgebrachte Paperfotos dürfen ab dem 1. Mai 2025 nicht mehr verwendet werden. Foto: iStock/simarik

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