Nur noch sieben statt 16 Unfallhäufungsstellen

Die Zahl der Unfallhäufungsstellen im Kreis Heinsberg hat sich im vergangenen Jahr von 16 auf sieben reduziert. Das wurde während der Jahressitzung der Unfallkommission im Heinsberger Kreishaus deutlich. Neun der bereits bestehenden Unfallhäufungsstellen konnten als erledigt erklärt werden, weil die Maßnahmen der Kommission zu weniger Unfällen an diesen Stellen geführt haben. Die Arbeit der Unfallkommission im Kreis Heinsberg wird deshalb als erfolgreich eingestuft. Zum Vergleich: 2017 gab es im Kreis Heinsberg 13 Unfallhäufungsstellen, 2014 waren es 27, im Jahr 2013 noch 34.

Die Unfallkommission ist mit Ausnahme der Autobahn 46 für das gesamte Straßennetz im Kreisgebiet zuständig – vom Wirtschaftsweg bis zur Bundesstraße. Mitglieder der Unfallkommission sind die Bezirksregierung Köln, das Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg, die Polizei und der jeweilige Straßenbaulastträger (Gemeinde bei Gemeindestraßen, Kreis bei Kreisstraßen, Landesbetrieb Straßen NRW für Landes- und Bundesstraßen). Im Kreis Heinsberg ist es seit vielen Jahren üblich, auch die örtlichen Ordnungsbehörden (Stadt- und Gemeindeordnungsämter) zu beteiligen. Die Administration und Federführung der Unfallkommission obliegt der Straßenverkehrsbehörde.

Im Jahr 2023 waren vier Unfallhäufungspunkte als solche neu identifiziert und anhand von örtlichen Untersuchungen bearbeitet worden. Als ein sich deutlich verstärkendes Problem beschreibt die Unfallkommission das verkehrswidrige Verhalten von Radfahrern, die sich nicht an das Rechtsfahrgebot halten. Dies führe verstärkt dazu, dass neue Unfallhäufungsstellen entstehen, besonders an Kreisverkehren und stark frequentierten Ein- und Ausfahrten, wie es sie beispielsweise an Tankstellen gibt.

Die Polizei erfasst jeden Unfall in einer digitalen Unfalltypen-Steckkarte. Erreicht ein Knoten oder ein Streckenabschnitt bestimmte Schwellenwerte, wird er als „Unfallhäufungsstelle“ identifiziert und gemeldet. Dabei wird grundsätzlich zwischen einer Ein-Jahres-Betrachtung und einer Drei-Jahres-Betrachtung unterschieden. Bei einer Ortsbesichtigung wird dann gemeinsam versucht, aus den einzelnen Unfall-Ereignissen ein Gesamtbild zu entwickeln, das Anhaltspunkte für wiederkehrende, häufiger auftretende Probleme bieten könnte.

Ziel der Unfalluntersuchungen durch die Unfallkommission ist es, Verkehrsunfälle zu verhindern und für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen. Mit Hilfe der ortsbezogenen Auswertung von Verkehrsunfällen sollen Unfallhäufungsstellen frühzeitig erkannt und eventuelle Zusammenhänge zwischen dem jeweiligen Unfallgeschehen und den verkehrlichen Gegebenheiten des Unfallortes einschließlich seiner Umgebung festgestellt werden. In jedem Fall wird nach Maßnahmen gesucht, die die Verkehrsabläufe sicherer machen. Dabei gilt grundsätzlich das Prinzip: Sicherheit vor Leichtigkeit.

Ziel der Unfallkommission ist es, solche Verkehrsunfälle zu verhindern. Foto: iStock/Tashi-Delek
Ziel der Unfallkommission ist es, solche Verkehrsunfälle zu verhindern. Foto: iStock/Tashi-Delek

Zurück