Aufgaben des Kreistages
Der Kreistag besteht aus Kreistagsmitgliedern, die von den Bürgern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden.
Seit dem 1. Januar 1996 ist es den Bürgerinnen und Bürgern der EU möglich, auf kommunaler Ebene zu wählen bzw. auch gewählt zu werden. Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Kreisbewohner, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Anzahl der Kreistagsmitglieder ist abhängig von der Einwohnerzahl des Kreises. Bei zurzeit 256.000 Einwohnern besteht der Kreistag des Kreises Heinsberg aus 54 Kreistagsmitgliedern.
Die aktuelle Sitzverteilung im Kreistag ist Ergebnis der Kommunalwahl vom 13. September 2020.
Der Kreistag ist das oberste Organ des Kreises und trifft alle bedeutenden politischen Entscheidungen des Kreises. Dazu gehören beispielsweise:
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die Verabschiedung des Kreishaushaltes
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der Erlass von Satzungen
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die Übernahme freiwilliger Aufgaben.
Die meisten politischen Entscheidungen werden zuvor im Kreisausschuss beraten oder entschieden. Daneben hat der Kreistag eine Reihe weiterer Ausschüsse gebildet, in denen fachliche Details beraten werden. Die Beratungsergebnisse werden ggf. in Verbindung mit mehrheitlich gefassten Beschlussempfehlungen an den Kreisausschuss bzw. Kreistag weitergeleitet.
Vorsitzender des Kreistages ist der Landrat. Unter seiner Leitung tritt der Kreistag mehrmals jährlich zusammen. Die Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse sind größtenteils öffentlich. Nur bei bestimmten Angelegenheiten (z.B. Auftragsvergaben, Personalangelegenheiten) ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können daher an den meisten dieser Sitzungen teilnehmen.
Fraktionen
Die Kreistagsmitglieder einer Partei können sich – sofern eine Partei mit mehr als einem Mitglied im Kreistag vertreten ist – zu einer Fraktion zusammenschließen.
Die Fraktionen sind im Kreishaus, Valkenburger Straße 45 in 52525 Heinsberg, erreichbar.