Aufgaben des Kreistages

Der Kreistag besteht aus Kreistagsmitgliedern, die von den Bürgern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden.

Seit dem 1. Januar 1996 ist es den Bürgerinnen und Bürgern der EU möglich, auf kommunaler Ebene zu wählen bzw. auch gewählt zu werden. Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Kreisbewohner, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Die Anzahl der Kreistagsmitglieder ist abhängig von der Einwohnerzahl des Kreises. Bei zurzeit rund 264.000 Einwohnern besteht der Kreistag des Kreises Heinsberg aus 54 Kreistagsmitgliedern. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate besteht der Kreistag in der Wahlperiode 2025 bis 2030 aus 58 Kreistagsmitgliedern.
Die aktuelle Sitzverteilung im Kreistag ist Ergebnis der Kommunalwahl vom 14. September 2025.

Der Kreistag ist das oberste Organ des Kreises und trifft alle bedeutenden politischen Entscheidungen des Kreises. Dazu gehören beispielsweise:

  • die Verabschiedung des Kreishaushaltes
  • der Erlass von Satzungen
  • die Übernahme freiwilliger Aufgaben.

Die meisten politischen Entscheidungen werden zuvor im Kreisausschuss beraten oder entschieden. Daneben hat der Kreistag eine Reihe weiterer Ausschüsse gebildet, in denen fachliche Details beraten werden. Die Beratungsergebnisse werden ggf. in Verbindung mit mehrheitlich gefassten Beschlussempfehlungen an den Kreisausschuss bzw. Kreistag weitergeleitet.

Vorsitzender des Kreistages ist der Landrat. Unter seiner Leitung tritt der Kreistag mehrmals jährlich zusammen. Die Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse sind größtenteils öffentlich. Nur bei bestimmten Angelegenheiten (z.B. Auftragsvergaben, Personalangelegenheiten) ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können daher an den meisten dieser Sitzungen teilnehmen.

 

Fraktionen

Kreistagsmitglieder können sich auf der Grundlage grundsätzlicher politischer Übereinstimmung (zum Beispiel einer Partei) zu einer Fraktion zusammenschließen. Eine Fraktion muss aus mindestens drei Kreistagsmitgliedern bestehen.
Die Fraktionen sind im Kreishaus, Valkenburger Straße 45 in 52525 Heinsberg, erreichbar.

 

CDU

Fraktionsvorsitzender: Harald Schlößer
Fraktionsgeschäftsführer: Martin Kliemt, Daniel Reichling
Zimmer: 125
Telefon: 02452/13-1710 oder -1711
Fax: 02452/13-1715
E-Mail: CDU-Fraktion@kreis-heinsberg.de

SPD

Fraktionsvorsitzender: Ralf Derichs
Fraktionsgeschäftsführerin: Annalena Rönsberg
Zimmer: 118
Telefon: 02452/13-1720
Fax: 02452/13-1725
E-Mail: SPD-Fraktion@kreis-heinsberg.de

Bündnis 90 / Die Grünen

Fraktionsvorsitzender: Dr. Sabrina Grübener
Fraktionsgeschäftsführerin: Claudia Reinecke
Zimmer: 117
Telefon: 02452/13-1730
Fax: 02452/13-1735
E-Mail: Gruene-Fraktion@kreis-heinsberg.de

FDP/FW

Fraktionsvorsitzende:
Stefan Lenzen und Walter Leo Schreinemacher
Fraktionsgeschäftsführer: Irene Frings und Stefan Lenzen
Zimmer: 120
Telefon: 02452/13-1740
Fax: 02452/13-1755
E-Mail: FDP-FW-Fraktion@kreis-heinsberg.de

AfD

Fraktionsvorsitzender: Jürgen Spenrath
Fraktionsgeschäftsführer: Jürgen Spenrath
Zimmer: 123
Telefon: 02452/13-1770
Fax: 02452/13-1775
E-Mail: afd.Fraktion@kreis-heinsberg.de