Blauzungenkrankheit im Kreis Heinsberg nachgewiesen
Bei einem Rind und einem Schaf in zwei Betrieben im Kreis Heinsberg wurden am Dienstag, 9., und Mittwoch, 10. Juli 2024, Infektionen mit dem sogenannten Bluetongue-Virus vom Serotyp 3 (BTV 3) nachgewiesen. Das Virus ist für Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können daher ohne Bedenken verzehrt werden und unterliegen keinen Handelsbeschränkungen.
Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche bei Wiederkäuern, welche durch das Bluetongue-Virus (BTV) verursacht wird. Empfänglich für die Tierseuche sind alle Wiederkäuer wie Rinder, Schafe, Ziegen und Wildwiederkäuer, aber auch Kameliden. Das Blauzungen-Virus wird nicht von Tier zu Tier durch Kontakt übertragen, sondern die Übertragung erfolgt durch den Stich kleiner blutsaugender Mücken der Gattung Culicoides, sogenannter Gnitzen.
Klinische Symptome, die sieben bis acht Tage nach der Infektion auftreten, werden insbesondere bei Schafen beobachtet. Es handelt sich hier um hohes Fieber bis 42 Grad Celsius, geschwollene Zunge, Fressunlust, Speicheln, Läsionen im Maul und an der Zunge. Es können auch Tiere verenden. Die namensgebende Verfärbung der Zunge ist sehr selten. Bei Rindern scheinen die Krankheitssymptome schwächer ausgeprägt zu sein als bei Schafen.
Gegen BTV3 wurden bereits Impfstoffe entwickelt, die sich aber aktuell noch im Zulassungsverfahren befinden. Dennoch ist durch eine Eilverordnung die Anwendung von drei Impfstoffen zum Schutz der Tiere gestattet. Die Impfung bietet derzeit den einzigen effektiven Schutz vor klinischen Symptomen und Ausbreitung.
Da die Tierseuche durch Gnitzen übertragen wird, kann versucht werden, empfängliche Tierarten durch Anwendung von Insekten abwehrenden Mitteln (Repellentien) vor Angriffen der Gnitzen zu schützen. Die Mittel bieten aber keinen sicheren Schutz. Gnitzen fallen vor allem zwischen Abend- und Morgendämmerung Tiere im offenen Gelände an. Deswegen sollten Tiere wenigstens in der Flugzeit der Gnitzen aufgestallt werden.
Aufgrund des Ausbruchs ändert sich der BTV-Status des Kreises Heinsberg nicht, da durch frühere BT-Nachweise außerhalb des Kreises Heinsberg ohnehin ganz Nordrhein-Westfalen, aber auch bereits Niedersachsen, Bremen, Rheinland-Pfalz und Hessen nicht mehr als „frei von der BT“ gelten.