Das Reitkennzeichen ist des Reiters Pflicht

Das Reiten in der freien Landschaft und im Wald bereitet besonders viel Freude. Um dieses Erlebnis und Gefühl mit gutem Gewissen genießen zu können, haben Reiterinnen und Reiter eine Hürde zu nehmen. Sie sind nach Paragraf 62 des Landesnaturschutzgesetzes verpflichtet, ein gut sichtbares, beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen zu führen.

Das Kennzeichen besteht aus zwei gelben Tafeln mit einem jährlich zu erneuernden Reitplaketten-Aufkleber. Die Reitkennzeichen und Jahresplaketten können auf verschiedenen Wegen beantragt werden: Persönlich im Bürger-Service-Center vor Ort (Kreisverwaltung Heinsberg, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg), via Mail (info@kreis-heinsberg.de) sowie direkt über das Serviceportal des Kreises Heinsberg (https://service.kreis-heinsberg.de) mit vorangegangener Erstregistrierung per Bund-lD. Weitere Informationen hierzu sind über das Serviceportal des Kreises Heinsberg abrufbar.

Für private Reiter kostet die Erstausgabe von Reitkennzeichen mit Jahresplaketten je Pferd 40 Euro, die Jahresplaketten je Pferd 30,50 Euro. Der Kreis Heinsberg weist darauf hin, dass das Reiten ohne gültiges Kennzeichen eine Ordnungswidrigkeit darstellt und entsprechend geahndet werden kann.

Foto: Kreis Heinsberg; Dieses Pferd trägt das vorgeschriebene Reitkennzeichen
Foto: Kreis Heinsberg; Dieses Pferd trägt das vorgeschriebene Reitkennzeichen

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