Geflüchtete aus Ukraine: Schutzstatus wird bis März 2026 verlängert

Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, werden bis zum 4. März 2026 automatisch verlängert. Das bedeutet, dass Aufenthaltserlaubnisse ukrainischer Staatsangehöriger, die am 1. Februar 2025 gültig sind, ohne eine Verlängerung im Einzelfall bis zum 4. März 2026 gelten, einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen.

Daher wird darum gebeten, keine Terminbuchungen oder Anfragen diesbezüglich vorzunehmen. Das gilt auch für Anfragen für eine Verlängerung über den 4. März 2026 hinaus. Es werden keine gesonderten Bescheinigungen des Ausländeramtes versendet werden. Diese automatische Verlängerung endet, wenn die Aufenthaltserlaubnis im Einzelfall verlängert wird oder wenn eine neue Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, weil eine Auflage oder Nebenbestimmung verändert wird.

Für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Staaten als der Ukraine gilt diese Fortgeltung nur unter bestimmten Bedingungen. Sie müssen am 24. Februar 2022 in der Ukraine unter internationalem oder einem gleichwertigen nationalen Schutz gestanden haben oder Familienangehöriger solcher Personen oder ukrainischer Staatsangehöriger sein. Sie gilt auch für Personen, die sich am 24, Februar 2022 auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten gültigen unbefristeten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben.

Weitere Informationen und rechtliche Grundlagen sind im Service-Portal des Kreises Heinsberg zu finden.

Die ukrainische Flagge weht vor dem Heinsberger Kreishaus. Foto: Kreis Heinsberg
Die ukrainische Flagge weht vor dem Heinsberger Kreishaus. Foto: Kreis Heinsberg

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