Grundwasserverunreinigung in Wildenrath – Trinkwasser bedenkenlos nutzbar
Aufgrund von Auffälligkeiten des Grundwassers im Bereich des NATO-Flugplatzes Teveren im Kreis Heinsberg wurden im Rahmen der behördlichen Ermittlungspflicht auch Untersuchungen im Umkreis des ehemaligen Militärflugplatzes in Wegberg-Wildenrath durchgeführt. Wie befürchtet wurden grenzwertüberschreitende Belastungen mit PFAS (englische Abkürzung für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen), insbesondere in den Ortslagen Wildenrath, Klinkum und Petersholz, festgestellt. Die Ortslage Arsbeck kann nach derzeitiger Erkenntnislage als unbelastet eingestuft werden.
Das Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz in den betroffenen Gebieten kann weiterhin bedenkenlos genutzt werden, da dies aus tieferen Schichten gefördert wird.
Zur weiteren Gefährdungsabschätzung bietet der Kreis Heinsberg Betreibern privater Gartenbrunnen in den betroffenen Ortslagen Wildenrath, Petersholz und Klinkum an, zeitnah den Bestand privater Gartenbrunnen anzuzeigen, sodass der Kreis Heinsberg Brunnenbeprobungen und Grundwasseranalysen vornehmen kann. Die Teilnahme ist freiwillig und mit keinen Kosten verbunden. Die Ergebnisse der Probenahmen werden den Eigentümern zur Verfügung gestellt.
PFAS (teilweise auch PFC oder PFT genannt) sind synthetisch hergestellte organische Stoffe, die in der Natur nicht vorkommen und biologisch nicht abbaubar sind. Wegen ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften finden sie weltweit Anwendung in einer Vielzahl von Produkten wie Löschmitteln, Baustoffen, Kosmetika und Lebensmittelverpackungen. PFAS stehen erst seit wenigen Jahren im Verdacht, krebserregend zu sein.
Ursache sind mutmaßlich Feuerlöschschäume, die in der Vergangenheit auf dem Gelände des ehemaligen Militärflughafens eingesetzt wurden und sich seither im Boden und Grundwasser angereichert haben. Aufgrund der schwierigen hydrogeologischen Situation und der geringen Erkenntnislage in diesem Bereich sind detaillierte Aussagen derzeit noch nicht möglich, sodass weitere Beprobungen des Grundwassers bzw. Oberbodens erforderlich sind.
Der Kreis Heinsberg befindet sich mit den Fachbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen in engem Austausch, um das Ausmaß der Verunreinigung zu ermitteln sowie entsprechende Sanierungsmaßnahmen zu planen. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass zukünftig mit einschränkenden Maßnahmen im Hinblick auf die Nutzung des ungefilterten Grundwassers, z. B. zu privaten oder landwirtschaftlichen Beregnungszwecken, gerechnet werden muss.
Weitere Informationen zu PFAS und den Eigenschaften sind im Serviceportal des Kreises Heinsberg abrufbar. Bei Rückfragen steht der Kreis Heinsberg, Amt für Umwelt und Verkehrsplanung, Herr Symes unter 02452 13-6127 sowie Herr Habetz unter 02452 13-6158, E-Mail: pfas@kreis-heinsberg, zur Verfügung.