Meldefrist beachten

Änderungen beim Washingtoner Artenschutzübereinkommen

Auf der 19. CITES-Vertragsstaatenkonferenz (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora - CITES) in Panama im Jahr 2022 wurden u. a. handelsrelevante Tierarten neu in die Anhänge des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) aufgenommen oder durch Wechsel von Anhang II in Anhang I bzw. von Anhang I in Anhang II unter einen strengeren Schutz gestellt.

Das 1973 unterzeichnete Washingtoner Artenschutzübereinkommen ist ein Übereinkommen zum internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen zum Schutz vor übermäßiger Ausbeutung. CITES gewährt heute mehr als

37 000 Tier- und Pflanzenarten unterschiedlichen Schutz, unabhängig davon, ob sie als lebende Exemplare, deren Teile oder daraus gefertigte Erzeugnisse gehandelt werden.

Sofern Sie im Besitz eines oder mehrerer relevanter Tierarten sind, werden Sie gebeten, sich bis spätestens Donnerstag, 23. Februar, zu melden beim:

 

Kreis Heinsberg

-Der Landrat-

Amt für Umwelt und Verkehrsplanung

Untere Naturschutzbehörde

Valkenburger Straße 45

52525 Heinsberg

 

Folgende Ansprechpartner können weitere Informationen zu betroffenen Tierarten oder weiteren Fragen geben:

Herr Delling, Tel.-Nr.: 02452/13-6139, E-Mail: lars.delling@kreis-heinsberg.de

Frau Kohlwey, Tel.-Nr.: 02452/13-6136, E-Mail: kerstin.kohlwey@kreis-heinsberg.de

Mit der Meldung bis zum 23. Februar kann sichergestellt werden, dass gemeldete Tiere als sogenannte „Vorbesitz-Exemplare“ anerkannt werden. Sofern die Meldung nach dem 23.02.2023 erfolgt, wird die Vorlage eines sogenannten Herkunftsnachweis für Anhang B-Arten und eine EU-Bescheinigung für Anhang A-Arten erforderlich werden.

Foto: iStock/Sami Sert
Foto: iStock/Sami Sert

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