Mit i-Kfz das Auto zu Hause zulassen und direkt losfahren

Keine Wartezeit, kein Behördengang, sofort losfahren: Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ kann man Fahrzeuge online an-, ab- und ummelden. Das spart den Weg zur Zulassungsstelle und die Wartezeit vor Ort. Zudem sind die Kosten für alle internetbasierten Vorgänge im Vergleich zur Bearbeitung in der Kfz-Zulassungsbehörde vor Ort deutlich günstiger. Über i-Kfz ist außerdem die sofortige Inbetriebsetzung möglich. Damit kann das über i-Kfz zugelassene Fahrzeug mit ungestempelten Kennzeichen direkt am Straßenverkehr teilnehmen.

Folgende Vorgänge sind online möglich: erstmalige Anmeldung, Abmeldung, Wiederzulassung auf den gleichen Halter, Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel und zusätzlich mit und ohne Kennzeichenbeibehalt sowie Tageszulassung. Das i-Kfz-Portal ist über das Serviceportal des Kreises Heinsberg service.kreis-heinsberg.de (i-kfz ins Suchfeld eingeben) zu finden. Während der Eingabe der Antragsdaten müssen mindestens alle Eingabefelder ausgefüllt werden, die mit einem roten Stern (*) gekennzeichnet sind (Pflichtfelder). Der Zulassungsvorgang sollte ohne Pausen durchgeführt werden, um ein Sitzungstimeout zu vermeiden.

Für die Abmeldung eines Fahrzeugs wird keine Identifizierung benötigt, lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Stempelplaketten mit den Sicherheitscodes. Nach einer Abmeldung muss die entwertete ZB I aufgehoben werden, da diese zum Beispiel für eine Wiederzulassung zwingend erforderlich ist.

Die Onlinezulassung funktioniert in sieben Schritten: Im Onlinevorgang sind alle Informationen zu finden und die Bürger werden Schritt für Schritt durch den Zulassungsprozess geführt. Dabei gibt es die Möglichkeit, das Fahrzeug als Privatperson oder als juristische Person (Unternehmen) anzumelden. Online ausweisen können sich die Nutzer von i-Kfz zum Beispiel mit dem neuen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel über die AusweisApp 2 (BundID) auf dem Smartphone oder mit einem Elster-Zertifikat. Zur Bezahlung der Gebühren ist zurzeit noch eine SEPA-Lastschrift-Ermächtigung notwendig, weitere Zahlmöglichkeiten sind in Vorbereitung. Über die Onlinefunktion ist auch während des Vorgangs ein Wunschkennzeichen mit wenigen Klicks zu finden. Je nach Fall müssen die Sicherheitscodes von Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und/oder der Kennzeichen-Plaketten freigelegt und angegeben werden. Was jeweils erforderlich ist, wird im Onlineprozess automatisch mitgeteilt. Durch das Freilegen der Sicherheitscodes werden die alten Fahrzeugdokumente ungültig. Die Nutzer von i-Kfz erhalten ihre neuen Fahrzeugdokumente und - wenn notwendig - auch die Zulassungsplaketten für die Kennzeichen per Post. Mit der SEPA-Ermächtigung wird für eine automatisierte Abbuchung der Kfz-Steuer gesorgt.

Um sofort losfahren zu können, muss der vorläufige Zulassungsnachweis heruntergeladen und ausgedruckt werden. Dieser berechtigt, solange die Fahrzeugdokumente noch nicht vorliegen, bis zu 10 Tagen zur Teilnahme am Straßenverkehr. Die neuen Fahrzeugdokumente treffen innerhalb dieser Zeit per Post ein. Für das Losfahren ist selbstverständlich ein gültiges Kennzeichen notwendig. Dieses kann man vor dem Onlinevorgang auf der Internetseite des Kreises Heinsberg reservieren und bei einem Dienstleister prägen lassen.

Wichtige Hinweise zu den - je nach Zulassungsvorgang - erforderlichen Fahrzeugpapieren und Sicherheitscodes:

  • Abmeldungen und Umschreibungen ohne Halterwechsel sind nur möglich, wenn das Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde, da erst seit diesem Datum die erforderlichen verdeckten Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, ehemals Fahrzeugschein) und der Stempelplakette vorhanden sind.
  • Neuzulassungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen mit Halterwechsel und Tageszulassungen sind nur möglich, wenn das Fahrzeug nach dem 01.01.2018 zugelassen wurde, da erst seit diesem Datum der erforderliche verdeckte Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, ehemals Fahrzeugbrief) vorhanden ist.

Hier geht es zur Online-Zulassung "i-Kfz".

Mit der Online-Zulassung i-Kfz kann man sich den Weg zur Zulassungsstelle und die Wartezeit vor Ort sparen. Foto: iStock/diephosi
Mit der Online-Zulassung i-Kfz kann man sich den Weg zur Zulassungsstelle und die Wartezeit vor Ort sparen. Foto: iStock/diephosi

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