Neue Onlinedienste für die KFZ-Zulassungsstelle
Kennzeichensuche und Kennzeichenreservierung
Ab dem 3. August 2026 stehen in der KFZ-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung neue Onlinedienste zur Verfügung. Für die Anmeldung eines Fahrzeugs, der Suche nach einem Wunschkennzeichen oder der Reservierung eines Kennzeichens stehen ab dem 3. August 2026 neue Onlinefunktionen über die folgenden Seiten zur Verfügung:
Onlinezulassung / IKFZ-Portal: https://online-services.krzn.de/static/05370000ikfz.html#/
Wunschkennzeichen: https://online-services.krzn.de/static/05370000wkz.html#/
Hinweis: Die Links zu den Seiten werden erst am 3. August freigeschaltet.
Mit i-Kfz das Auto zu Hause zulassen und direkt losfahren
Keine Wartezeit, kein Behördengang, sofort losfahren: Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ kann man Fahrzeuge online an-, ab- und ummelden. Das spart den Weg zur Zulassungsstelle und die Wartezeit vor Ort. Zudem sind die Kosten für alle internetbasierten Vorgänge im Vergleich zur Bearbeitung in der Kfz-Zulassungsbehörde vor Ort deutlich günstiger. Über i-Kfz ist außerdem die sofortige Inbetriebsetzung möglich. Damit kann das über i-Kfz zugelassene Fahrzeug mit ungestempelten Kennzeichen direkt am Straßenverkehr teilnehmen. Informationen des Bundesministeriums für Verkehr zum Thema finden Sie hier: BMV - Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert „i-Kfz“.
Neu ist auch der digitale Fahrzeugschein. Es besteht die Möglichkeit im Rahmen einer Onlinezulassung und bei vorhandener i-kfz-App einen digitalen Fahrzeugschein zu erhalten. Das weiterhin notwendige Papierexemplar muss dann nicht mehr beim Fahren innerhalb des Bundesgebietes mitgeführt werden. Als Ansprechpartner für Informationen hierzu, stellt das Kraftfahrt-Bundesamt auch eine Internetseite bereit: Kraftfahrt-Bundesamt - Digitaler Fahrzeugschein.
Folgende i-Kfz-Vorgänge sind online möglich: Erstmalige Anmeldung, Abmeldung, Wiederzulassung auf den gleichen Halter, Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel und zusätzlich mit und ohne Kennzeichenbeibehalt sowie Tageszulassung. Das i-Kfz-Portal ist über das Serviceportal des Kreises Heinsberg https://service.kreis-heinsberg.de/ (i-kfz ins Suchfeld eingeben) zu finden. Der Zulassungsvorgang sollte ohne Pausen durchgeführt werden, um ein Sitzungstimeout (30 Minuten) zu vermeiden. Für die Abmeldung eines Fahrzeugs wird keine Identifizierung benötigt, lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Stempelplaketten mit den Sicherheitscodes. Nach einer Abmeldung muss die entwertete ZB I (Zulassungsbescheinigung Teil I) aufgehoben werden, da diese zum Beispiel für eine Wiederzulassung zwingend erforderlich ist.
Die Onlinezulassung funktioniert in wenigen Schritten: Im Onlinevorgang sind alle Informationen zu finden und die Bürgerinnen und Bürger werden Schritt für Schritt durch den Zulassungsprozess geführt. Dabei gibt es die Möglichkeit, das Fahrzeug als Privatperson oder als juristische Person (Unternehmen) anzumelden. Die Nutzer von i-Kfz können sich online zum Beispiel mit dem neuen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel über die AusweisApp2 (BundID) auf dem Smartphone oder mit einem Elster-Zertifikat ausweisen. Zur Bezahlung der Gebühren ist zurzeit noch eine SEPA-Lastschrift-Ermächtigung notwendig. Über die Onlinefunktion ist auch während des Vorgangs ein Wunschkennzeichen mit wenigen Klicks zu finden. Je nach Fall müssen die Sicherheitscodes von Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und/oder der Kennzeichen-Plaketten freigelegt und angegeben werden. Was jeweils erforderlich ist, wird im Onlineprozess automatisch mitgeteilt. Durch das Freilegen der Sicherheitscodes werden die alten Fahrzeugdokumente ungültig. Die Nutzer von i-Kfz erhalten ihre neuen Fahrzeugdokumente und - wenn notwendig - auch die Zulassungsplaketten für die Kennzeichen per Post. Mit der SEPA-Ermächtigung wird für eine automatisierte Abbuchung der Kfz-Steuer gesorgt.
Um sofort losfahren zu können, muss der vorläufige Zulassungsnachweis heruntergeladen und ausgedruckt werden. Dieser berechtigt, solange die Fahrzeugdokumente noch nicht vorliegen, bis zu 14 Tagen zur Teilnahme am Straßenverkehr. Die neuen Fahrzeugdokumente treffen innerhalb dieser Zeit per Post ein. Für das Losfahren ist selbstverständlich ein gültiges Kennzeichen notwendig. Dieses kann man auch vor dem Onlinevorgang auf der Internetseite des Kreises Heinsberg reservieren und bei einem Dienstleister prägen lassen.
Wichtige Hinweise zu den - je nach Zulassungsvorgang - erforderlichen Fahrzeugpapieren und Sicherheitscodes:
- Abmeldungen und Umschreibungen ohne Halterwechsel sind nur möglich, wenn das Fahrzeug nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde, da erst seit diesem Datum die erforderlichen verdeckten Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, ehemals Fahrzeugschein) und der Stempelplakette vorhanden sind.
- Neuzulassungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen mit Halterwechsel und Tageszulassungen sind nur möglich, wenn das Fahrzeug nach dem 1. Januar 2018 zugelassen wurde, da erst seit diesem Datum der erforderliche verdeckte Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, ehemals Fahrzeugbrief) vorhanden ist.