Schuleingangsuntersuchungen beginnen am 1. September 2025

Die I-Dötzchen des kommenden Jahres werden vom schulärztlichen Dienst des Kreisgesundheitsamtes auf ihre Schulfähigkeit hin untersucht. Die Untersuchungen sind laut Schulgesetz vor Besuch der 1. Klasse für alle Kinder verpflichtend und beginnen am 1. September 2025. Termine können ab sofort online gebucht werden. Der Online-Kalender für die Anmeldungen findet sich im Serviceportal des Kreises (service.kreis-heinsberg.de) unter Gesundheit & Hilfen -> Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) -> Verwandte Dienstleistungen -> Schuleingangsuntersuchung oder unter dem Stichwort „Einschulungsuntersuchung“.

Bei den online buchbaren Terminen handelt es sich um zeitlich begrenzte Reihenuntersuchungen. Es wird darum gebeten, dass dort nur Kinder angemeldet werden, bei denen eine altersgemäße Entwicklung vorliegt. Kinder mit vorbekannten erheblichen Entwicklungsauffälligkeiten oder mit anderen schwerwiegenden Erkrankungen werden durch die Grundschulen angemeldet und erhalten einen separaten Untersuchungstermin vom Gesundheitsamt. Dasselbe gilt für Kinder, bei denen eine Rückstellung vom Schulbesuch beantragt werden soll.

Die Untersuchungen sind laut Schulgesetz vor Besuch der 1. Klasse für alle Kinder verpflichtend. Symbolfoto: iStock/peppi18
Die Untersuchungen sind laut Schulgesetz vor Besuch der 1. Klasse für alle Kinder verpflichtend. Symbolfoto: iStock/peppi18

Zurück