Untersagung der Benutzung von Grundwasser in den Ortsteilen Stahe und Niederbusch

Der Kreis Heinsberg erlässt am 1. April 2023 eine Allgemeinverfügung, mit welcher aufgrund der nachgewiesenen schädlichen Grundwasserbelastung die private Benutzung von Grundwasser in den Ortsteilen Stahe und Niederbusch im Gemeindegebiet Gangelt bis zum 31.12.2043 untersagt wird. Dies betrifft z. B. Hausbrunnen zur Gartenbewässerung.

Der Kreis Heinsberg hat die Öffentlichkeit bereits im April 2021 informiert, dass im Gemeindegebiet Gangelt zum Teil Verunreinigungen im Grundwasser festgestellt wurden. Bei diesen Verunreinigungen handelt es sich um sogenannten PFAS, synthetisch hergestellte, organische Stoffe, die weltweit Anwendung in einer Vielzahl von Produkten finden und seit wenigen Jahren im Verdacht stehen, krebserregend zu sein. Als Ursache für die festgestellten Verunreinigungen wurde das NATO-Flughafen-Gelände ermittelt, von welchem die Fließrichtung des Grundwassers nach Norden und somit in Richtung der Ortslagen Stahe und Niederbusch gerichtet ist.

Das Umweltamt des Kreises Heinsberg betont, dass das Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz weiterhin bedenkenlos genutzt werden, da vor Ort eine Reinigung durch eine Aktivkohleanlage betrieben wird.

Die Untersagung der Grundwassernutzung gilt für die gesamte Ortslage Niederbusch sowie teilweise für die Ortslage Stahe. Innerhalb der Ortslage Stahe gilt die Untersagung östlich ab einschließlich der Straße „Am Taubenberg“ sowie für die gesamte Bundesstraße ab Hausnummer 77 bis Hausnummer 190, inklusive der Nebenstraßen. Auch die „Rodebachstraße“ ist bis Hausnummer 174/171 von der Untersagung betroffen.

Die Allgemeinverfügung sowie die örtliche Eingrenzung des Geltungsbereiches anhand einer Übersichtskarte sind über die Homepage der Kreisverwaltung Heinsberg (www.kreis-heinsberg.de) abrufbar sowie als Printversion bis vier Wochen nach Veröffentlichung der Allgemeinverfügung im Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung, Valkenburger Str. 45, 52525 Heinsberg, ausgelegt.

Für Rückfragen steht der Kreis Heinsberg, Amt für Umwelt und Verkehrsplanung, Tel. 02452/13-6127 bzw. -6158, E-Mail amt61@kreis-heinsberg.de, zur Verfügung.

Foto: iStock/Wi6995
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