Aktuelles aus dem Kreishaus
Immer auf dem aktuellen Stand
Ein zweites Obergeschoss für die Janusz-Korczak-Schule
Die Bauarbeiten zur Erweiterung der Janusz-Korczak-Schule neben dem Kreishaus in Heinsberg laufen während der Sommerferien 2024 auf Hochtouren.
Als Sprachpatin mit viel Herz bei der Sache
Ein Abschied, der schwer fällt: Für Anneliese Wellens und Hasan ist nach drei Jahren der Tag des Abschieds gekommen. Hasan, ein türkischer Viertklässler der Westzipfelschule, wechselt nach den Sommerferien auf die weiterführende Schule.
Mit i-Kfz das Auto zu Hause zulassen und direkt losfahren
Keine Wartezeit, kein Behördengang, sofort losfahren: Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ kann man Fahrzeuge online an-, ab- und ummelden.
Blauzungenkrankheit im Kreis Heinsberg nachgewiesen
Bei einem Rind und einem Schaf in zwei Betrieben im Kreis Heinsberg wurden Infektionen mit dem sogenannten Bluetongue-Virus vom Serotyp 3 (BTV 3) nachgewiesen.
"FIT" in Deutsch" mit 70 Kindern und Jugendlichen
Mehr als 70 Schülerinnen und Schüler haben sich für das „Ferienintensivtraining - FIT in Deutsch“ in der Edith-Stein Realschule in Wegberg und der Anita Lichtenstein Gesamtschule in Geilenkirchen angemeldet.
EURO 2024: Kreis Heinsberg unterstützt Spielorte mit Feuerwehr und Hilfsorganisationen
Der Katastrophenschutz des Kreises Heinsberg ist aktiv in die Sicherheitsmaßnahmen der Euro 2024 eingebunden. Konkret trägt der Kreis Heinsberg zur Unterstützung der Spielorte in Köln und Düsseldorf bei.
Vorverkauf läuft: Kabarett-Duo Thekentratsch in Oberbruch
Ein Wiedersehen gibt es am 3. Oktober 2024 mit dem Kabarett-Duo „Thekentratsch“.
Einrichtung einer offenen Sprechstunde für Inhaber einer Duldung
Die Ausländerbehörde des Kreises Heinsberg weist darauf hin, dass Personen, die im Besitz einer Duldung sind, ab sofort immer dienstags ohne Termin zur Regelung ihrer ausländerrechtlichen Angelegenheiten vorsprechen können.
Das Reitkennzeichen ist des Reiters Pflicht
Reiterinnen und Reiter in der freien Landschaft und im Wald sind nach Paragraf 62 des Landesnaturschutzgesetzes verpflichtet, ein gut sichtbares, beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen zu führen.